Euroweb-Vertrag: Was gilt bei Laufzeit und Kündigung, und welche Alternativen gibt es?
Ob Sie einen Website-Vertrag vor dem Ende der Laufzeit beenden können, hängt davon ab, wie er gestaltet ist. Diese Seite erklärt zwei Vertragsmodelle, die beiden BGH-Urteile zum Internet-System-Vertrag und die Kündigungsregel im Werkvertragsrecht. Danach folgen sechs Fragen, die Sie jedem Website-Vertrag stellen können, gleich von welchem Anbieter.
Stand: Oktober 2026. ANET Studios steht in keiner Verbindung zu Euroweb. Diese Seite ist keine Rechtsberatung; lassen Sie Ihren konkreten Vertrag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.
Werkvertrag oder Miete: zwei Vertragsmodelle
Beim Werkvertrag bestellen Sie ein Ergebnis, die fertige Website. Bei Miete oder Abo zahlen Sie monatlich dafür, sie zu nutzen.
| Vertragspunkt | Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) | Miete oder Abo |
|---|---|---|
| Sie bezahlen | die fertige Website, gegen eine vereinbarte Vergütung | die Nutzung der Website, als monatliche Gebühr |
| Laufzeit | bis die Website fertig und abgenommen ist; gehören Pflege oder Hosting zum Werk, kann auch eine feste Laufzeit vereinbart sein | wie im Vertrag vereinbart, zum Beispiel mit Mindestlaufzeit |
| Kündigung | bis zur Fertigstellung jederzeit (§ 648 BGB), der Anbieter behält einen Vergütungsanspruch | nach den Kündigungsregeln im Vertrag |
| Rechte an der Website | welche Rechte an Design, Texten und Code Sie bekommen, regelt der Vertrag | die Website bleibt beim Anbieter, wenn der Vertrag keine Übernahme vorsieht |
Ein Vertrag kann beides verbinden: die Erstellung als Werk, dazu Hosting und Pflege als laufende Leistung. Für die rechtliche Einordnung zählt, was der Vertrag tatsächlich regelt.
Was Kauf und Miete einer Website kosten, steht im Ratgeber Was kostet eine Website?.
Was der BGH zum Internet-System-Vertrag entschieden hat
Der BGH hat 2010 und 2011 entschieden, dass ein sogenannter Internet-System-Vertrag in der dort zu beurteilenden Gestaltung ein Werkvertrag ist (Urteile vom 04.03.2010, III ZR 79/09, und vom 27.01.2011, VII ZR 133/10).
Im Urteil von 2011 ging es auch um die Kündigung. Der Kunde durfte den Vertrag nach § 649 Satz 1 BGB a. F. jederzeit kündigen, obwohl eine Mindestlaufzeit vereinbart war. Der Anbieter behielt seinen Anspruch auf die Vergütung nach § 649 Satz 2 BGB a. F., abzüglich dessen, was er durch die Kündigung erspart hat.
Beide Urteile betreffen die Verträge, über die der BGH zu entscheiden hatte. Ein heutiger Vertrag kann anders aufgebaut sein, etwa als Mietvertrag. Dann können andere Regeln gelten.
§ 648 BGB: Kündigung beim Werkvertrag
Beim Werkvertrag dürfen Sie bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Der Anbieter darf dann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderen Einsatz seiner Arbeitskraft verdient oder böswillig zu verdienen unterlässt.
Für den Teil, der noch nicht erbracht ist, gibt das Gesetz eine Vermutung vor: „Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.“ Beide Seiten können nachweisen, dass es im konkreten Fall mehr oder weniger ist.
Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Vereinbart ist ein Festpreis von 6.000 €. Bei der Kündigung ist der Teil der Leistung erbracht, auf den 2.000 € der vereinbarten Vergütung entfallen; diesen Teil bezahlen Sie voll. Für die offenen 4.000 € gilt die Vermutung von 5 Prozent, also 200 €. Zusammen sind das 2.200 €, solange keine Seite einen anderen Betrag nachweist. Bei Verträgen mit monatlichen Raten über eine lange Laufzeit kann schon streitig sein, welcher Teil erbracht ist.
Bis Ende 2017 stand diese Regel in § 649 BGB, seit 2018 ist es § 648 BGB. Das Urteil von 2011 nennt deshalb noch § 649.
Sechs Fragen an jeden Website-Vertrag
Diese Fragen sollte ein Vertrag beantworten, bevor Sie unterschreiben. Bei einem laufenden Vertrag zeigen sie Ihnen, wo Sie nachlesen müssen.
- Wie lange läuft der Vertrag? Steht eine Mindestlaufzeit drin, und verlängert er sich danach automatisch? Wenn ja: um wie lange, und bis wann müssen Sie kündigen, um das zu verhindern?
- Auf wen ist die Domain eingetragen? Wer als Inhaber der Domain eingetragen ist, bestimmt, wohin sie zeigt, auch nach dem Ende des Vertrags. Mit der Domain hängen auch Ihre E-Mail-Adressen zusammen.
- Wem gehören Design, Texte und Bilder? Der Vertrag sollte sagen, welche Rechte Sie an Design, Texten, Fotos und Code bekommen, und ab wann. Bei gekauften Fotos aus Bilddatenbanken kommt es zusätzlich auf deren Lizenz an.
- Was bekommen Sie am Ende? Klären Sie, ob Sie Dateien, Quellcode und Zugänge erhalten, in welcher Form und ob das etwas kostet. Eine Website, die nur auf dem System des Anbieters läuft, können Sie ohne Export nicht mitnehmen.
- Was passiert bei einer Kündigung? Welche Zahlungen bleiben offen? Wie lange bleibt die Website online, und was geschieht mit den Postfächern unter Ihrer Domain?
- Was kostet die Website nach der Mindestlaufzeit? Prüfen Sie, ob der Monatspreis danach gleich bleibt oder sinkt, und was er dann noch abdeckt: Hosting, Pflege, Änderungen.
Was bei ANET im Vertrag steht
Bei ANET gilt:
- Festpreis vorab. Den Festpreis für den vereinbarten Umfang nennen wir, bevor wir beginnen.
- Zahlung in zwei Schritten. Sofern das Angebot nichts anderes regelt, zahlen Sie zu Projektbeginn 50 Prozent an, den Rest bei der Abnahme oder vor der Veröffentlichung.
- Abbruch während des Projekts. Sie zahlen die geleistete Arbeit. Den Teil der Anzahlung, der darüber liegt, erstatten wir.
- Rechte. Mit vollständiger Zahlung gehen die Rechte an allem, was wir speziell für Sie erstellen, auf Sie über: Code, Inhalte und Design. Sie können die Website hosten, wo Sie möchten.
- Übergabe. Nach vollständiger Zahlung bekommen Sie ohne Zusatzkosten und ohne Ausstiegsgebühr den Quellcode mit Versionsverlauf, Ihre Design-Dateien, die technische Dokumentation und eine Fassung der Website, die unabhängig von unseren Servern läuft.
- Domain. Ihre Domain bleibt in Ihrer Verantwortung. Während des Auftrags helfen wir bei der Einrichtung, besitzen oder kontrollieren sie aber nicht für Sie.
- Hosting und Pflege. Diese Pläne laufen monatlich. Beide Seiten können mit 30 Tagen Frist schriftlich kündigen. Wer jährlich vorauszahlt, hat einen bezahlten Zeitraum von 12 Monaten; danach läuft der Plan monatlich weiter.
Die vollständigen Regeln stehen in unseren AGB (Ziffern 4, 5, 10 und 11), die Preise und die Regel zur Anzahlung bei Abbruch auf unserer Preisseite.
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